Am 21. März 2022 trat die jüngste Änderung des Gesetzes der Straßenverkehrsverordnung in Kraft (Ley sobre Tráfico, Circulación de Vehículo1)), welche vor allem das Strafmaß der Bußgelder sowie der Führerscheinpunkte regelte. Der Leiter der Abteilung Vorschriften der Verkehrsdirektion DGT (Dirección General de Tráfico) unterstrich, dass der Punkteführerschein ein wirksames Instrument zur Verringerung der Unfallzahlen sei, wie die Datenlage zeige. Demnach gab es im Jahr 2005, dem letzten Jahr ohne Punktesystem, nach Angaben der DGT 3.268 Verkehrstote auf Fernstraßen und ein Jahr danach ist die Zahl auf 2.989 gesunken und 2021 auf 1.004.
Aus mehreren spezifischen Studien zu diesem Thema geht hervor, dass sich 15 Prozent des Rückgangs zwischen 2005 und 2009 direkt auf die Auswirkungen des Punkteführerscheins zurückführen lassen.
Diese ersten umfassendere Gesetzesänderungen nach über zehn Jahren, wurde notwendig, um die Effizienz zu verbessern und an die Bestimmungen an die heutige Zeit anzupassen.
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1)Neues Straßenverkehrsgesetz (Ley sobre Tráfico, Circulación de Vehículo) vom 21.12.2021, in Kraft gesetzt am 21.3.2022 - bezugnehmend auf die Erstfassung vom 31.10.2015, in Kraft gesetzt am 31.1.2016 mit BOE-A-2012-11722. Im Link finden Sie diesen neuen Gesetzestext im Originalwortlaut mit gekennzeichneten Ergänzungen und Änderungen. - https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2015-11722
Wichtigste Neuerungen der Straßenverkehrsverordnung 2022
Siehe auch Strafkatalog Verkehrsbußen und Delikte 2022
1. Ein Mobiltelefon in der Hand zu halten
Es ist verboten, während der Fahrt ein Mobiltelefon, ein Navigationsgerät oder ein anderes Kommunikationsgerät in der Hand zu halten. Die Verwendung von Kopf- oder Ohrhörern ist ebenfalls untersagt. Die Benutzung der Freisprecheinrichtung ist erlaubt.
Hinweis: Motorradfahrer dürfen ein Mobiltelefon nicht zwischen Helm und Kopf tragen.
Grund: Seit 2016 sind Ablenkungen bereits die Hauptursache für tödliche Verkehrsunfälle. Im Jahr 2020 wurden fast ein Drittel aller tödlichen Unfälle durch Ablenkung verursacht.
2. Gegensprechanlage zwischen Motorrädern
Die Verwendung von zertifizierten und zugelassenen Geräten in Helmen für MotorradfahrerInnen, die der drahtlosen Kommunikation dienen, ist erlaubt.
Grund: Dies ist eine wiederholte Forderung der Motorradbranche und neue Technologien machen dies nun auf sichere Weise möglich.
3. Verletzung der Gurt- und Helm-pflicht
Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts durch einen Fahrzeuginsassen, das Nichtsichern von Kindern mittels adäquaten Sicherungssystemen (CRS) oder das Nichttragen des Helms von Motorradfahrern wird als Verstoß geahndet (Bußgeld von 200 Euro und 4 Punkte).
Grund: Jeder vierte Verkehrstote bei Unfällen mit dem PKW oder LKW war eine nicht angeschnallte Person. Die DGT möchte damit die Gurt- und Helmpflicht untermauern, damit VerkehrsteilnehmerInnen dies nicht als optional betrachten.
4. Sichere und effiziente Fahrkurse
Autofahrer, die ihr Fahrverhalten verbessern und sicherer machen wollen, können in freiwilligen Kursen nachgeschult werden. Sie erhalten Bonuspunkte im Führerschein, sofern sie einen positiven Saldo haben. Alle zwei Jahre darf ein Kurs belegt werden (Details dazu - siehe Punkteführerschein nä. Seite
5. Wiedererlangung von Punkten
FahrerInnen, denen aufgrund von Sanktionen Punkte im Führerschein abgezogen wurden, können, falls ihnen über einen Zeitraum von zwei Jahren keine weiteren rechtskräftigen Bestrafungen verhängt wurden, diese wieder erwerben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei diesen Vergehen während dieser zwei Jahre um leichte oder sehr schwere Verstöße handelte.
Grund: Bisher betrug die Wiedererlangungsfrist zwei Jahre bei leichten und drei Jahre bei schweren Vergehen, was zu verwaltungstechnischen Komplikationen führte. Die neue Regelung sorgt für eine einfachere bürokratische Administration.
6. Verabschiedung der 20-km/h-Beschränkung beim Überholen
Auf herkömmlichen Straßen dürfen Auto- und MotorradfahrerInnen beim Überholen anderer Fahrzeuge die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr als 20 km/h überschreiten.
Grund: Zwei von drei tödlichen Unfällen ereignen sich auf urbanen Straßen. Überholmanöver sind riskant und diese zu verringern bedeutet eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.
7. Nichtbeachtung der Angaben der Beauftragten
Das Nichtbeachten von Signalen, Verkehrsschildern, elektronischen Anteigetafeln sowie von Hinweisen durch die für die Verkehrsregelung, -organisation, -verwaltung und zuständigen Bediensteten ist strafbar.
8. Vorrang für FußgängerInnen
FußgängerInnen haben an Fußgängerüberwegen, auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gegenüber Kraftfahrzeugen Vorfahrt. Außerdem dürfen Fahrräder und Kleinbusse nicht auf Gehwegen fahren. Ausnahmen werden per Verordnung festgelegt.
Grund: Bisher wurden nur Fußgängerüberwege erwähnt, nun wurden Gehwege und Fußgängerzonen hinzugefügt, um die Bevorzugung von Fußgängern in Furten und Garagenzufahrten abzudecken. Es ist wichtig, daran zu denken, dass wir alle irgendwann einmal Fußgänger sind.
9. Überholen von Radfahrern
Beim Überholen von Fahrrad- oder MopedfahrerInnen muss ein seitlicher Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Sind zwei oder mehr Fahrspuren in eine Richtung vorhanden, dann ist für das Manöver ein vollständiger Fahrspurwechsel vorgeschrieben.
Grund: Gefährdeten Gruppe im Straßenverkehr.
10. Parken auf der Fahrradspur
Es ist verboten, auf Radwegen zu halten oder zu parken.
Grund: Der Fahrradverkehr nimmt sukzessive zu, insbesondere in urbanen Zonen. Mit dem Verbot, das auch auf Busspuren gilt, soll der Verkehrsfluss aufrecht erhalten werden.
11. Motorroller auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
Fahrzeuge der persönlichen Mobilität (VMP)1) dürfen nicht auf Autobahnen oder Schnellstraßen fahren.
Grund: Mit diesem Gesetz wird die notwendige rechtliche Absicherung geschaffen, um Verstöße sanktionieren zu können.
12. Fahrrad- und Rollerkurse
Die Vorschriften wurden so genehmigt, dass die Ausbildung zum Führen von Fahrrädern und Fahrzeugen der persönlichen Mobilität (VMP), wie beispielsweise E-Scooter und E-Roller, in das Ausbildungsprogramm aufgenommen wird. Diese müssen noch reguliert werden.
Grund: Die DGT setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass Bildung der beste Weg ist, um Risiken im Straßenverkehr zu verringern und, dass Kinder die wichtigste Zielgruppe sind
13. Mitführen von Radarstörsendern
Es ist verboten, Radar- oder Radarkamerastörgeräte oder andere Geräte, die den Betrieb von Verkehrsüberwachungssystemen umgehen oder stören oder die eine Warnung vor der Position eines Radargeräts aussenden oder signalisieren, zu verwenden, zu installieren oder mitzuführen.
Grund: Diese Systeme stören das ordnungsgemäße Funktionieren der Verkehrsüberwachungssysteme und gefährden die Überwachungs- und Kontrollmechanismen des Straßenverkehrs und somit auch die Sicherheit der VerkehrsteilnehmerInnen.
14. Kein Alkohol für Minderjährige
Zum ersten Mal wird die 0-Alkoholgrenze, sowohl im Blut als auch in der Atemluft, für FahrzeuglenkerInnen unter 18 Jahren eingeführt. Dies gilt für das Lenken von Fahrrädern, Motorrollern sowie Mopeds mit Führerscheinklassen AM und A1.
Grund: Bei 27 % der im Jahr 2020 registrierten Unfälle war Alkohol die Hauptursache. Fahrneulinge stellen zudem eine erhöhte Risikogruppe dar. Nachdem in Spanien der Verkauf von Alkohol an Minderjährige verboten ist, zieht die Verkehrsdirektion aus logischen Gründen nach.
15. Fahrverbot aufgrund von Umweltverschmutzung oder in Umweltzonen mit eingeschränkten Emissionen (ZBE - zonas de bajas emisiones)
Gesundheitsprotokolle aus dem Klimaschutzgesetz sehen vor, dass bei bestimmten temporär auftretenden Umweltverschmutzungen oder Zonen mit eingeschränkten Emissionen ein temporäres Fahrverbot verhängt wird, um die negativen gesundheitlichen Schäden zu reduzieren. Dies gilt für alle Gemeinden mit mehr als 50.000 EinwohnerInnen.
Grund: Dies war notwendig, um den Gemeinden eine rechtliche Handhabe zu bieten, um diese Verordnung kontrollieren und bei Nicht-Einhaltung sanktionieren zu können.
16. Wegwerfen von Zigarettenstummeln
Das Hinauswerfen von Gegenständen auf oder neben die Straße wird aufgrund möglicher Brand- und Unfallursachen mit nunmehr 6 Punkten strenger bestraft als zuvor (4 Punkte).
17. Schummeln bei Führerscheinprüfungen
Bei Prüfungen zur Erlangung oder Wiedererlangung des Führerscheins oder der Fahrerlaubnis ist es ab sofort verboten Ohrhöhrer oder andere Gegensprechanlagen zu verwenden, um das Schummeln zu unterbinden bzw. zu vermeiden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen geahndet und die Prüfung darf erst nach frühestens sechs Monaten wiederholt werden.
Grund: Dies war bisher eine weitverbreitete Praxis. VerkehrsteilnehmerInnen, die nicht über die notwendige Zulassung und damit verbundenen Verkehrsregelungen verfügen, stellen ein Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr dar.
Hinweis: Es ist eine Straftat, sich als eine andere Person auszugeben.
18. Elektronischer Führerschein
Mit der miDGT-App kann der Führerschein auf das eigene Mobiltelefon geladen werden und berechtigt zum Lenken von Fahrzeugen.
Grund: Neuen Technologien bieten einen zusätzlichen Dienst für BürgerInnen.
19. BerufsfahrerInnen Führerscheinüberprüfung
Unternehmen im Bereich der Personen- oder Güterbeförderung wird ermöglicht, sich zu vergewissern, ob die bei ihnen beschäftigten Angestellten über einen gültigen Führerschein verfügen, ohne deren Einverständnis einzuholen.
Grund: Dadurch kann die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüft und das verantwortungsvolle Handeln der MitarbeiterInnen erhöht werden, was der allgemeinen Verkehrssicherheit dient.
20. Alkolocks
Ab dem 6. Juli 2022 müssen neu zugelassene Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung eingesetzt werden, mit so genannten Alkolocks ausgerüstet sein. Dabei handelt es sich um eine Alkohol-Wegfahrsperre, eine an der Zündanlage angeschlossene Vorrichtung, die verhindert, dass der Motor des Fahrzeugs anspringt, wenn der Fahrer den zulässigen Blutalkoholspiegel überschreitet. FahrerInnen müssen diese benutzen.
Grund: EU-Bestimmungen.