Ausgabe Nr.
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J M upload 10.08.2018, Viva Edition 141 | Print article

Neues Pauschalreiserecht der EU - ab 1. Juli 2018

Am 1. Juli 2018 tritt das neue EU-weit geltende Pauschalreiserecht in Kraft.1) Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat dazu eine kostenlose Broschüre „Auf Pauschalreise durch Europa – Ihre Rechte kurz und knapp“ veröffentlicht.2) Die wesentlichen Punkte fassen wir hier zusammen.

 • Reisende können sich nun auch beim Reisevermittler, z. B. dem Reisebüro, beschweren.

• Der Reisepreis darf bis 20 Tage vor Reisebeginn um 8 % erhöht werden. Aber nur, wenn dies vertraglich vorgesehen ist und z. B. erhöhte Treibstoffkosten das erfordern. Im Gegenzug kann der Urlauber eine Preissenkung verlangen, falls die Preise fallen.

• Ferienhäuser, die beim Reiseveranstalter gebucht werden, fallen nicht mehr unter das Pauschalreiserecht. Es gilt das Mietrecht des jeweiligen Landes.

• Tagesreisen, die mehr als 500 Euro kosten, zählen zu den Pauschalreisen.

• Besserer Schutz bei verbundenen Reiseleistungen: Sie gehen ins Reisebüro, wählen z. B. Flug und Hotel getrennt voneinander aus, erhalten jeweils eine Rechnung. Wenn Sie direkt ans Reisebüro bezahlen, sind Sie gegen dessen Insolvenz geschützt. Aber nicht gegen die der Airline oder des Hotels.

 • Click-Through-Buchungen fallen unter das Pauschalreiserecht. Beispiel: Sie buchen über ein Buchungsportal eine Reiseleistung, z. B. den Flug, gelangen über einen Link auf die Seite eines anderen Anbieters. Hier buchen Sie innerhalb von 24 Stunden die nächste Leistung, z. B. das Hotel. Bei solchen Verträgen sind Sie sowohl gegen die Insolvenz des Buchungsportals, das in diesem Fall zum Reiseveranstalter wird, als auch der Airline und des Hotels geschützt.

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1)Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland www.evz.de
2)Die komplette Broschüre kann als pdf-Datei heruntergeladen werden:
https://www.evz.de/fileadmin/user_upload/eu-verbraucher/bilder/Broschueren_mit_Titelfotos/Auf_Pauschalreise_durch_Europa__2018_.pdf
Gratis Druckexemplare erhalten Sie beim EVZ Deutschland, Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl oder unter info@cec-zev.eu.