Weniger Chaos als befürchtet verursachte die mit Mai 2019 in Kraft getretenen Regelung hinsichtlich der Implementierung von Zeiterfassungssystemen. Die Installation wurde in den Unternehmen bisher noch nicht durchgängig durchgeführt, obwohl den Arbeitgebern die neuen Arbeitsrichtlinien bekannt sind, so eine Pressemitteilung des Arbeitsinspektoren UPIT (Offizielle Statistiken mit genauen Zahlen liegen noch nicht vor). Deren Pressesprecherin Mercedes Martínez unterstrich, dass die generelle Bilanz positiv sei. In den letzten beiden Monaten inspizierten sie die Unternehmen, agierten jedoch eher als Berater sehen und legten den Fokus nicht auf Bestrafung. 50 Prozent der Klein- und Kleinstunternehmen (PYMES Pequeña y medianas Empresas) hätten ohnehin bereits tägliche Zeitaufzeichnungen installiert. Bei manch größeren seien Irregularitäten aufgezeigt worden und durch die Sonder- und Extrazahlungen bei Mehrarbeit und Überstunden monetär zu Tage getreten.
Ein großer Knackpunkt ist die Definition der effektiven Arbeitszeit. Das Gesetz regelt dies klar: Alles wird als Arbeitszeit gewertet, inklusive Unterbrechungen mit Ausnahme der gesetzlich geregelten Pausen.