Die Fortbewegungsmittel der persönlichen Mobilität, wie z. B. Tret-, Tritt- bzw. Cityroller oder E-Scooter, liegen voll im Trend. In Spanien fallen sie unter dem Begriff „Vehículos de Movilidad Personal“ (VMP). Für andere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, motorisierte Fahrzeuge, Radfahrer etc.) stellen sie eine weitere rollende Gefahr dar. Im Jahr 2020 verunglückten 8 Personen tödlich, 97 mussten hospitalisiert werden und weitere 1.097 wurden verletzt, mussten jedoch nicht ins Krankenhaus.
Die Verkehrsdirektion1) hat unter Punkt 33 der Resolution vom 22. Januar 2022 eine Übergangsrichtlinie in Kraft gesetzt. Nach zwei Jahren, also ab 22. Januar 2024, müssen alle VMP Marken und Modelle zertifiziert sein (siehe www.dgt.es/vmp) und ab 22. Januar 2027 müssen auch die Personen, die sich mit einem VMP fortbewegen, über eine entsprechende „Lenkberechtigung“ verfügen.
Gemeinden dürfen spezifische, tiefergehende Regelungen treffen, wie beispielsweise auf welchen Straßen gefahren werden darf. Wenn es keine solche Verordnung1) gibt, darf auf allen städtischen Straßen mit VMPs gefahren werden.
Generelle VMP Regelung
• Das Fahren mit VMPs auf Gehwegen, Kreuzungen, Tunneln in Stadtgebieten, Schnellstraßen und Autobahnen ist untersagt.
• VMPs dürfen lediglich von einer Person gefahren werden.
- Kinder bzw. Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nicht fahren.
• Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h.
• Es gelten dieselben Alkohol- und Drogengrenzwerte wie für Lenker im Straßenverkehr (Strafkatalog der Verkehrsbußen aus Viva Canarias Nr. 188 vom 1.6.2022 - siehe QR-Code re.).
• Während der Fahrt dürfen keine Kopfhörer getragen sowie kein Mobiltelefon oder andere Geräte benutzt werden.
• Helmpflicht.
• VMPs müssen Radwege benützen, falls vorhanden. Andernfalls darf auf Straßen ausgewichen werden (allerdings nicht, wie bereits eingangs erwähnt, auf Schnellstraßen, Autobahnen etc.).
• Das Befahren von Gehwegen, Plätzen und öffentlichen Parks ist verboten.
Technische Ausstattung
• Vorder- und Rücklichter sind obligatorisch
• VMPs müssen über zwei voneinander unabhängige Bremssysteme verfügen. Das hintere Bremslicht muss mit einem Rücklicht kombiniert sein.
• Die Sichtbarkeit muss mittels angebrachter Reflektoren gewährleistet sein und zwar vorne sowie an den Seiten (weiß oder gelb) und am Heck (rot)
• Warnhupe/-glocke muss vorhanden sein
- Helmpflicht (offiziell zugelassene Schutzhelme)
• Bei Nacht oder bei schlechten Sichtverhältnissen ist eine zugelassene reflektierende Jacke vorgeschrieben.
Gemeinde Mogán
Die Gemeinde Mogán hat bereits eine entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt (B.O.P. n° 105 vom 31.8.2022). jm
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1)Viva Canarias Nr. 195 vom 1.1.2023 „Neue Verkehrsschilder“