Viva Canarias Online 31. März 2020 | 9:20 h, update 16:09 h am Ende - Glück hat in Spanien, wer jetzt in einer Behörde, in einem Gesundheitszentrum oder einem anderen vom Staat als essenziell bewerteten Bereich tätig ist. Pech haben die Selbständigen.
„Null Euro für Mieten, null Euro für Autonomos, damit sie in Zukunft ihre Arbeit fortsetzen können.“
Roberto Aguado beschäftigt sich in seinem Blog genau damit und wies darauf hin, dass die Zentralregierung kein einziges Hilfspaket für jene Selbstständige (autónomos) entwickelt hat. Er titelte diesen "Sánchez schickt die Selbständigen in den Ruin oder in die Arbeitslosigkeit".
Auf den Rücken der Selbständigen und Freiberufler
Lorenzo Amor, Präsident der Vereinigung der Selbständigen ATA (Asociación de Trabajadores Autónomas), fand klare Worte für die inakzeptable Vorgehensweise seitens des Staates in seiner Stellungnahme vom 29. März 2020.
Die ATA untermauerte, dass sie die von der Regierung in Kraft gesetzten Maßnahmen im Kampf gegen COVID-19 zum Schutz der Bevölkerung bzw. der Arbeitnehmer voll mitträgt und unterstützt. Man habe jedoch den Selbständgen verboten die Angestellten zu kündigen, obwohl sie durch die Coronavirus Pandemie keinerlei Einkünfte haben und in vielen Bereichen sogar gesetzlich verboten zu arbeiten. Zudem misstraue man den Selbständigen, also genau jenen, die Arbeitsplätze schaffen.
Die Petition der "autonomos" ...
Azahara Fernandez wollte auf die Situation der Selbständigen in einer von ihm initiierten Petition hinweisen und binnen weniger Tage konnte er 343.423 Unterschriften sammeln. Auch die Zentralregierung kann schön langsam dem Druck dieser Gruppe nicht auf Dauer entziehen und wird ihre Maßnahmen überarbeiten müssen.
Hier geht's zur Petition: Jeder Selbstständige, der diese Petition unterstützen möchte kann mehr Informationen dazu gleich hier sehen.
Kein Pardon für Selbständige
Während es möglich ist, Lösungen für Hypotheken zu finden, gibt es keinerlei Hilfe für Mieter? Jene also, die Eigentum besitzen und prinzipiell nicht befürchten müssen über Nacht auf der Straße zu stehen, werden unterstützt. Jene, die zur Miete leben und von ihren Vermietern höchstwahrscheinlich kein Entgegenkommen erwarten haben, erhalten nichts? Auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen der Selbstsändigen sowie bei den Steuern für das erste Quartal 2020 zeigt sich die spanische Regierung unerbittlich. Sie erhalten keinerlei Entschädigungen für das Tätigkeitsverbog - Kein Pardon für Selbstständige.
Ein Fall von höherer Gewalt
Viele Selbständige müssen sich auf den Kanarischen Inseln ohnehin auf massive saisonale Umsatzschwankungen einstellen und dazu unerwartete Ereignisse. Die Thomas Cook Insolvenz im vorigen Hebst stellte für den Tourismus auf dem Archipel eine große Herausforderung dar. Die monetären Umsatzeinbußen sind für Kleinunternehmer schwer zu stemmen und fressen mitunter ihre Rücklagen.
Was passiert mit den Selbständigen nach dieser Coronavirus Pandemie? Natürlich muss jedem Selbständigen klar sein, dass damit immer auch ein Risiko verbunden ist. Aber hier handelt es sich um eine weltweite Pandemie von einem Ausmaß, dass man es als „Höhere Gewalt“ betrachtet werden muss. Aber kann man gleichzeitig von Selbstständigen erwarten, mit so einer Situation zu klar zu kommen? Ist diese Pandemie nicht Höhere Gewalt? Jein.
Die Corona-Pandemie kann als höhere Gewalt eingestuft werden. Kann. Eine international einheitliche klare Definition dieser sogenannten „Force Majeure“ oder „Acts of God“ gibt es nicht bzw. es gibt unterschiedliche Interpretationen, die z. B. in China großzügiger als in europa ausgelegt werden. Am 30. März 2020 veröffentlichte KSB Intax Vertriebsrecht, Internationales Recht und Vertragsrecht genau dazu einen bemerkenswerten Artikel, der versucht viele Fragen zu beantworten.
Im Bauwesen wird die höhere Gewalt im Einzelfall festgelegt laut Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.
Update:
Regierung plant nun doch Maßnahmen für Mieter, Autonomos etc.
https://www.elmundo.es/economia/2020/03/31/5e83411efc6c8309758b459a.html