Ausgabe Nr.
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J M upload 06.06.2020, | Print article

Phase 3 der Deeskalation in Spanien im Überblick, update 9. Juni 2020

Viva Canarias Online update 9.6.2020 | Die Kanarischen Inseln traten mit der hier erwähnten Verordnung in Phase 3 der Deeskalationsstufe in der Transition zur neuen Normalität. Das Gesundheitsministerium hat einen Leitfaden zur Orientierung herausgebracht (siehe Anhang). Hier die wichtigsten Punkte daraus. 

Bewegungsfreiheit, Soziale Kontakte

• Man darf sich innerhalb der Provinz, Insel oder „territorialen Einheit“ frei bewegen ohne Angabe von Gründen sofern die Sicherheits- und Hygienerichtlinien sowie die Sicherheitsabstände eingehalten werden. Gruppen bis max. 20 Personen sind erlaubt, außer, es handelt sich um Gruppen aus einem gemeinsamen Haushalt.
• Das Bewegen in ein anderes staatliches Territorium ist nur aus bestimmten Gründen erlaubt: beruflich, geschäftlich, Personal aus dem Gesundheitsbereich oder dem diplomatischen Dienst, Beaufsichtigung von Senioren, Minderjährigen oder Behinderten, aus Gründen Höherer Gewalt oder ähnlichen dringenden Gründen.
• Es gibt keine Zeitfenster für irgendwelche Gruppen.
• Während den sozialen Kontakten mit anderen, nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen und speziell mit vulnerablen Personen, müssen die Sicherheits- und Hygienerichtlinien eingehalten werden, wie z. B. Einhaltung des 2 m Sicherheitsabstands oder, falls dies nicht möglich ist, alternative physische Schutzmaßnahmen getroffen werden (Handhygiene, Niesetikette).
• Aufbahrungen im Freien dürfen 50 Personen teilnehmen bzw. 25 Personen in geschlossenen Räumen, ungeachtet, ob diese in einem gemeinsamen Familienverbund leben. Die Trauergemeinschaft bei Bestattungen darf 50 Personen umfassen sofern die 2 m Sicherheitsabstände und die Hygienevorschriften eingehalten werden.
• Religionszentren dürfen besucht werden, sofern 75 % des Forums nicht überschritten wird. Es muss der 2 m Sicherheitsabstand eingehalten werden und in jedem Fall ist die Zahl der Teilnehmer auf 75 Personen im Inneren bzw. 150 Personen im Freien beschränkt. Das erlaubte Forum muss im Zentrum sichtbar angebracht sein.
• Alle Arten von Hochzeitszeremonien dürfen im Freien sowie in geschlossenen Räumen stattfinden, sofern 75 % des Forums nicht überschritten wird. Es dürfen zudem höchstens 150 Personen im Freien bzw. 75 % im Inneren.

Aktivtourismus und Natur

• Aktivtourismus und Naturaktivitäten dürfen in Gruppen von bis zu 30 Personen ausgeübt werden.
• Touristenführer dürfen ihrer Tätigkeit nachgehen mit Gruppen von bis zu 20 Personen mit vorheriger Terminvereinbarung. Während der Ausübung der Aktivität sind Zonen zu vermeiden, wo es zu Menschenansammlungen kommen könnte.
• Es dürfen keine Audiogeräte, Prospekte oder ähnliche Materialien verteilt werden.

Freizeitaktivitäten Kinder und Jugend

• Freizeitaktivitäten im Freien sind erlaubt bis max. 50 % des Forums, höchstens jedoch 200 Teilnehmer inkl. Aufsicht;
• Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen dürfen bis max. 30 % des Forums ausgeübt werden, höchstens jedoch 80 Teilnehmer;
• Die Ausübung der Aktivitäten muss in Gruppen von max. 10 Personen inkl. Aufsichtsperson organisiert werden.

Touristische Freizeitzentren, Zoos und Aquarien

• Limitiert auf 50 % des Forums und 30 % bei den Attraktionen und in geschlossenen Räumen
• Reinigung und Desinfektion mindestens 2 x täglich, speziell der häufig frequentierten Oberflächen

Geschäfte und Dienstleistungen

• Geschäfte dürfen öffnen, sofern lediglich 50 % des Forums genutzt und die Mindestabstände von 2 Metern eingehalten werden.
• Es sind bevorzugte Zeiten für vulnerable Personen (> 65 Jahre, Vorerkrankungen) etabliert werden.
• Es darf ein Hauszustellservice eingerichtet werden, bevorzugt für bestimmte Gruppen
• Märke dürfen bei 50 % der üblichen Anzahl an autorisierten Marktständen wieder stattfinden und die Steuerung der Menschenströme organisiert wird, damit die Einhaltung der Sicherheitsabstände von 2 Metern gewährleistet werden kann. Es muss garantiert werden, dass die Waren von Konsumenten nicht berührt werden. Die Gemeinden dürfen die Flächen erhöhen und neue Markttage bestimmen.
• Einkaufszentren und Gewerbeparks dürfen für den Publikumsverkehr öffnen, sofern die Allgemein- und Freizeitzonen lediglich 40 % des Forums genutzt werden. In den einzelnen Geschäften und Lokalen in diesen Zentren dürfen 50 % des Forums  genutzt werden.
• Nicht anbieten darf man Produkte zur freien Entnahme durch Kunden, die nicht zum Verkauf gedacht sind (z. B. Kosmetik, Parfums u. ä.).
• Telekommunikationsgeräte jeglicher Art, die dem Hantieren und Texten durch die Kunden dienen, dürfen nicht ohne eine persönliche Aufsicht eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin aufgestellt werden, die permanent diese überwacht bzw. ggfs. das Gerät nach dem Berühren desinfiziert bevor dieses ein nachfolgender Kunde verwendet.
• Die Umkleidekabinen in Textilgeschäften, Nähereien und ähnlichen Einrichtungen dürfen nur von einer Person gleichzeitig benutzt werden und müssen im Anschluss gereinigt und desinfiziert werden. Zudem müssen die Betriebe sicherstellen, dass alle Textilien in hygienischer Form nachfolgenden Klienten zur Verfügung stehen. Diese Maßnahme betrifft auch Umtauschwaren.

Gastronomie und Restaurants

• Gastronomiebetriebe und Restaurants dürfen ihren Betrieb im Inneren aufnehmen, außer Diskotheken und Nachtbars, sofern 50 % des Forums nicht überschritten werden.
• Der Konsum im Lokal muss im Sitzen am Tisch oder an Tischgruppen erfolgen, bevorzugt mit vorheriger Terminvereinbarung. Es muss sichergestellt werden, dass die physische Distanz von zwei Metern zwischen den Tisch bzw. Tischgruppen eingehalten wird.
• Der Konsum an der Theke wird erlaubt, falls 2 Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden
• Terrassen im Freien dürfen ihren Betrieb mit 75 % des Forums führen mit max. 20 Personen pro Gruppe
• Produkte zur Selbstbedienung, wie z. B. Serviettenspender, Zahnstocher, Menagen, Essig, Öl und ähnliches, sollen gegen individuell verpackte Einzelportionen ausgetauscht werden oder ggfs. nur auf Anfrage der Klienten ausgehändigt werden.

Hotels und touristische Einrichtungen

• Hotels und Touristische Unterkünfte dürfen die Allgemeinzonen öffnen, sofern 50 % des Forums nicht überstiegen wird.
• Jene geschlossenen Zonen, wo Events, Animationen oder Gymnastik betrieben werden, müssen zwei Stunden vor der Verwendung gelüftet werden.
• Animationen und Klassen mit Gruppen müssen so geplant werden, dass maximal 20 Personen teilnehmen und diese bevorzugt im Freien ausgetragen werden.

Kultur

• Bibliotheken dürfen öffnen, max. 50 % des Forums. Leseräume dürfen nach den Weisungen der Direktion verwendet werden.
• Museen und Ausstellungsräume dürfen öffnen, 50 % des Forums
• Bildungsaktivitäten, Konferenzen, Workshops und Konzerte und generell Programme für Publikum dürfen stattfinden, sofern 2 Meter Sicherheitsabstände eingehalten werden können
• Aktivitäten in Sälen von Museen oder Ausstellungsräumlichkeiten, die eine Gruppierung von Teilnehmern zur Folge haben - wie z. b. Museumsführungen etc. - sind erst nach  dem Ende aller Phasen der Deeskalation erlaubt
• Besuche dürfen in Gruppen mit bis zu 20 Personen erfolgen
• Sehenswürdigkeiten und andere Kultureinrichtungen dürfen für den Publikumsverkehr öffnen, solange die Besucher 50 % des Forums nicht übersteigen. Die Verantwortlichen der Einrichtungen erlauben Individualbesuche, oder jene von in einem gemeinsamen Haushalt lebenden oder Gruppen bis 20 Personen.
• Kino, Theater, Auditorien, Zirkusse in Zelten und ähnliche Einrichtungen dürfen ihrer Aktivität nachgehen sofern die Sitzplätze zuvor zugewiesen sind und 50 % des Forums in jedem Saal nicht übersteigen
• Lokale und andere Stätten in diesen zuvor genannten Einrichtungen in Zusammenhang mit der Austragung von Kulturveranstaltungen dürfen ihrer Aktivität nachgehen, sofern 50 % des Forums nicht überschritten wird und die Personenanzahl 80 nicht übersteigt.
• Veranstaltungen mit Publikum im Freien dürfen nur im Sitzen und unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsdistanz verfolgt werden, solange höchstens 50 % des Forums bzw. 80 Personen teilnehmen.

Kongresse, Konferenzen, Geschäftstreffen

• Dürfen bis max. 80 Personen stattfinden
• Gilt für physische und juristische Personen, Privatpersonen oder im öffentlichen dienst, für alle Aktivitäten, Workshops etc. im Umfeld der Forschung, Technik, Entwicklung, Innovation etc. (I+D+I)

Wett- und Spielhallen

• Das Forum darf 50 % der Kapazität nicht übersteigen und in keinem Fall dürfen mehr als 50 Personen im Lokal sein, einschließlich des Personals
• Zwischen den einzelnen Kunden müssen alle benutzten Geräte und Maschinen gereinigt und desinfiziert werden.

Anm.: Details zu Sport folgen am 9.6.2020.

Die Übersetzung finden Sie hier. SND/507/2020 Phase 3 der Deeskalation - nun alle Kanarischen Inseln