Welche Papiere benötigt ein Auto in Spanien?
a) Die „Tarjeta de inspección técnica” (entspricht in etwa dem „Fahrzeugschein“, jetzt nach Europäischem Recht „Zulassungbescheinigung Teil I“, mit Prüfungbescheinigung vom TÜV). Die Tarjeta de inspección técnica enthält u.a. die Beschreibung des Fahrzeugs (Art, Modell, Gewicht, Leistung usw.) sowie Fahrzeugidentifizierungsnummer (número de bastidor), Kennzeichen u.s.w. In Spanien wird auf der Rückseite des Fahrzeugscheins nachgewiesen, dass das Auto die Vorschriften des TÜVs erfüllt. Im spanischen Fahrzeugschein wird jedoch nicht der Eigentümer des Fahrzeuges aufgeführt, denn diese Urkunde bezieht sich nur auf das Auto. Deshalb wird diese Urkunde bei einem Verkauf nicht umgetauscht oder verändert.
b) Der „Permiso de circulación” (entspricht in etwa dem „Fahrzeugbrief“, jetzt „Zulassungsbescheinigung Teil II“). Es handelt sich um eine amtliche Urkunde über die allgemeine Zulassung eines Kraftfahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr. Dort wird das Auto identifiziert und angegeben, wer laut dem Register des Verkehrsamtes der rechtmässige Eigentümer ist. Sollte es zwei oder mehr Eigentümer geben, erscheint neben dem Namen des ersten Eigentümers ein Sternchen, aber nicht die Namen der anderen Miteigentümern. Wenn man erfahren möchte, wer die anderen Miteigentümer sind, kann man eine Bescheinigung vom Verkehrsamt (Jefatura provincial de Tráfico) beantragen.
c) Bei Landwirtschaftlichen Fahrzeugen: Beweisdokument des Eintrags im öffentlichen Register landwirtschaftlicher Maschinen der Autonomen Region.
Wer kann kaufen? Muss man Resident sein?
Sowohl Einzelpersonen als auch juristische Personen (z.B. Firmen) können Kraftfahrzeuge kaufen. Man muss nicht unbedingt Resident sein, um ein Auto zu erwerben, allerdings muss man eine spanische Adresse nachweisen können (mittels Mietvertrag bzw. Kaufurkunde), bei der das Auto nach dem Erwerb gemeldet sein wird. An diese spanische Adresse werden Strafzetteln oder Zustellungen vom Verkehrsamt gesandt. In dem Bezirk, in dem das Auto gemeldet ist, muss dann anschliessend die jährliche Kfz-Steuer („Impuesto de circulación“) gezahlt werden. Sollten Sie nach dem Kauf umziehen, ist es deshalb sehr wichtig, sich auch beim Verkehrsamt umzumelden (sonst erhalten Sie die Strafzetteln nicht und können sich gegen eventuelle Strafen nicht wehren!). Sollten Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen, wird das Verkehrsamt nicht automatisch von der Ummeldung informiert. Sie haben die Pflicht, die Ummeldung dem Verkehrsamt mitzuteilen (dafür steht beim Verkehrsamt ein Formular zur Verfügung); sie brauchen dafür keine Meldebescheinigung (Certificado de empadronamiento).
Fahrzeugummeldung - welche Unterlagen braucht man?
- Kaufvertrag des Autos auf spanisch (oder Schenkungsvertrag bzw. Erbschaftsannahmeurkunde). Diese Verträge müssen nicht notariell erteilt werden.
- Steuererklärung der Erwerbsteuer („impuesto de transmisiones patrimoniales“), Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer.
- Kopie des Ausweises bzw. Reispasses des Verkäufers und seiner Steuernummer.
- Original-Ausweis oder Reisepass und Steuernummer des Käufers.
- Bei juristischen Personen: Steueridentifikationsnummer der Gesellschaft, Vertretungsbefugnis (Vollmacht) und Ausweis des unterzeichnenden Vertreters.
- Bei Minderjährigen oder Behinderten: Daten und Unterschrift des Vaters, Mutter oder gesetzlichen Vormunds, sowie dessen Personalausweis oder Pass und Vertretungsnachweis.
- Formular („Solicitud de traspaso“), unterschrieben vom Käufer und Verkäufer. Bitte im Original, keine Fotokopie!
- Vor Beantragung der Übertragung des Fahrzeugs müssen alle im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkungen (ausgenommen der ausdrücklich von der Finanzierungsgesellschaften genehmigten Übertragungen) gelöscht sein.
- Alle im Fahrzeugregister eingetragenen Geldstrafen und die Kfz-Steuer des Vorjahres müssen auch bezahlt worden sein.
- Wenn der Fahrzeughalter den Antrag nicht persönlich einreicht, muss eine von ihm unterschriebene Genehmigung für seinen Vertreter vorgelegt werden.
Wie bereitet man eine Übertragung richtig vor?
a) Prüfen Sie, ob es Belastungen (sowie Pfändungen, Eigentumsvorbehalte einer Finanzierungsfirma) gibt.
b) Vertrag aufsetzen und unterschreiben.
c) Übertragungsformular ausfüllen und unterschreiben.
d) Steuern zahlen.
e) Die Unterlagen beim Verkehrsamt in Las Palmas einreichen und die Übertragungsgebühr (53,40 €) zahlen.
f) Beim Kauf von Neuwagen werden einem oft Zusatzverträge angedreht (verlängerte Garantie, Serviceverträge usw.) Prüfen Sie den Vertrag sorgfältig und vergewissern Sie sich, dass Sie alles gut verstehen und wollen.
g) Prüfen Sie das Auto sorgfältig, wenn Sie es abholen. Machen Sie vorher eine Probefahrt. Prüfen Sie, ob es Probleme oder Beulen hat, dass die Ausstattung in Ordnung ist, die Gebrauchsanweisung, das Reparaturkit, die Extrareifen usw. vorliegen. Lassen Sie das Auto von ihrem eigenen Mechaniker prüfen. Wenn der Verkäufer das nicht erlaubt, kaufen Sie nicht.
h) Sie können die Übertragung selbst durchführen oder die Verkäuferfirma oder eine „Gestoría“ (auch unsere Kanzlei) damit beauftragen. Das Honorar ist in der Regel sehr niedrig und erspart beiden Parteien die Fahrt bis zum Verkehrsamt in Las Palmas, sowie einige Risiken und Fehler.
i) Wenn der Käufer die Übertragung beim Verkehrsamt nicht meldet, dann erhält der Verkäufer weiterhin die Strafzettel und die Steuerbescheide, die eigentlich der Käufer erhalten sollte. Darum ist es wichtig, sich zu vergewissern, dass die Übertragung eingetragen wird. Wenn man ein Auto kauft sollte man die Übertragung also unbedingt melden. Es gibt auch die Möglichkeit, dass der Verkäufer selbst das Verkehrsamt über den Verkauf in Kenntnis setzt (mit einen speziellen Formular (und der Zahlung von einer 8,30 € Gebühr).
Vorsicht Betrug im Internet
Im Internet gibt es viele Seiten, auf denen sehr schöne und günstige Gebrauchtwagen angeboten werden. Achtung: Oft gibt es diese Autos überhaupt nicht. Viele Betrüger locken mit billigen Preise. Sie werden aufgefordert eine Überweisung zu machen, bevor Sie das Auto persönlich gesehen haben. Sie geben oft an, dass sie sich gerade im Ausland befinden... Fallen Sie nicht auf diese alte Masche rein! Sie sind auf der sichersten Seite, wenn Sie das Auto bei einer zugelassenen Autofirma oder mit der Hilfe einer Gestoría kaufen.
Wie wird der Autokauf besteuert?
a) Bei Gebrauchtwagen fällt die Erwerbsteuer „ITP“ (5,5 % des Kaufpreises), bei Neuwagen ausserdem die kanarische MwSt IGIC (9,5 oder 13% - abhängig von der Leistung des Wagens) an. Diese Steuern zahlt man an die kanarische Regierung. Bitte beachten Sie: Da die Vertragsparteien in der Vergangenheit fast immer einen sehr niedrigen Preis angegeben haben, um Steuer zu „sparen“, hat die Regierung eine offizielle Preisliste veröffentlicht. Hier werden die die Preise von Gebrauchtwagen aufgeführt. Wenn man sich nicht an diese offiziellen Preise hält, kann das Finanzamt die Besteuerung zurückweisen und eine Nachzahlung bzw. Strafen verhängen. Die letzte Preisliste wurde in der „Orden HAP/2374/2014, de 11 de diciembre, por la que se aprueban los precios medios de venta aplicables en la gestión del Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados, Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones e Impuesto Especial sobre Determinados Medios de Transporte” (Staatsanzeiger vom 19/12/2014) veröffentlicht. Der Preis wird um 30% reduziert, wenn das Auto mindestens 6 Monate lang Eigentum einer Autovermietung oder Fahrschule war.
b) Sondersteuer für bestimmte Transportmittel: Bei Verkauf eines Fahrzeuges von Fahrschulen, Mietwagen ohne Fahrer bzw. Taxis, die zum Datum der Zulassung von der Zahlung der entsprechenden Steuer befreit waren, muss der Erweber diese Sondersteuer, wenn der Verkauf vor Ablauf der rechtsmässig vorgesehenen Fristen stattgefunden hat.
Garantien: Autohändler versus Privatperson
Gesetzlich ist bei Käufen von Privatpersonen eine 6-monatige Garantie festgelegt. Wenn man bei einer Gebrauchtwagenfirma kauft, erhält man 1 Jahr Garantie. Man kann aber vertraglich längere Garantiezeiten vereinbaren. Ist das Auto noch fast neu, übernehmen Sie beim Kauf die Garantie des Erstkäufers (mindestens 2 Jahre nach der Zulassung, aber manchmal 5 Jahre oder mehr).
Was für Belastungen kann es geben? Wie erfährt man, ob es Belastungen oder Pfändungen gibt?
Es empfiehlt sich vor dem Kauf prüfen zu lassen, ob alles in Ordnung ist. Das kann Ihre Gestoría per Internet machen. Sie können sich auch selbst beim Verkehrsamt in Las Palmas gegen Zahlung einer Gebühr von 20 € informieren. Sie erhalten einen Bericht über den Kilometerstand bei jeder vorherigen Übertragung. Somit können manchmal Fälschungen des Kilometerzählers entdeckt werden.
Was passiert, wenn ich ein dummerweise ein belastetes Auto gekauft habe?
Das kommt leider relativ häufig vor. Oft hat der Verkäufer das Auto mittels Kredit gekauft. Das Auto ist dann sein Eigentum, wenn er das Kredit vollständig an die Finanzierungsfirma oder Bank zurückgezahlt hat. Es gibt also einen „Eigentumsvorbehalt“ („Reserva de dominio“). Ohne ausdrückliche Genehmigung des Gläubigers kann man keine Übertragung des Autos vornehmen. Sollte Ihnen dieser Eigentumsvorbehalt verheimlicht worden sein, dann können Sie Strafanzeige erstatten, denn das ist Betrug. Sollte es eine Pfändung geben (zum Beispiel vom Finanzamt), so kann die Übertragung des Fahrzeuges doch stattfinden, aber der Käufer muss in einem Formular angeben, dass er Kenntnis von der Pfändung hat und er somit die Haftung übernimmt.
Gilt die Autoversicherung des Verkäufers für mich?
Nein, Sie müssen eine neue Autoversicherung abschliessen. Dem Eigentümer, der keine Autoversicherung für sein Auto abgeschlossen hat, droht eine Strafe zwischen 600 und 3.000 Euro! Der Verkäufer eines Autos hat kein Recht auf Erstattung eines Teiles der Versicherungsprämie. Normalerweise zahlt die Versichung es aus Kullanz aber doch bzw. sie schreibt den Betrag zugunsten des Verkäufers für eine neue Autoversicherung gut. Der Verkäufer darf aber nicht vergessen, die eigene Versicherungspolice rechtzeitig zu kündigen!
Gefälschter Kilometerstand - Vorsicht!
Wenn Sie nachweisen können, dass der Kilometerzähler gefälscht wurde, liegt ein strafrechtlich relevanter Betrug vor. Lassen Sie jedes Auto von einem Mechaniker prüfen, bevor Sie es kaufen.
Gibt es noch Zuschüsse der Regierung für den Neuwagenkauf? (plan pive), wenn ich mein altes Auto verschrotten lasse?
Momentan nicht, aber die gibt es immer wieder.
José Antonio Pérez Alonso, Abogado-Rechtsanwalt