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J M upload 02.10.2020, Viva Edition 168 | Print article

Schutzbedürftig - Kanarisches Gewässer, aber warum?

Das Wasser ist die Quelle des Lebens, für uns ‚Landeier‘ ebenso wie für eine große Anzahl an Lebewesen unter Wasser mit einer unbeschreiblich großen Biodiversität. Einige Faktoren führen dazu, dass der Lebensraum in den Gewässern rund um die Kanarischen Inseln besonders artenreich ist - aber auch viele bedrohte oder geschützte Spezies aufweist: Wale (34 Prozent der Arten weltweit kommen im kanarischen Gewässer vor), Delfine, Meeresschildkröten, Seepferdchen, Eissterne, Bärenkrebse oder Meerengel - die Artenvielfalt ist beeindruckend.

Daher wurde das Meer rund um die Inseln im Jahr 2006 von der Sonderorganisation der Vereinten Nationen IMO zur besonders schutzbedürftigen Meereszone erklärt.

Die biologische Vielfalt geht auf die geografische Lage, die Temperaturen und die Wassertiefe zurück. Zudem ist das Gewässer durch die verschiedenen Meeresströmungen rund um den Archipel ständig im Fluss und bringt durch gegengleiche Strömungen sowohl warmes Wasser des Golfs als auch kaltes Wasser aus dem Norden. Dadurch gelangen Mikroorganismen aus Europa, Afrika sowie weit entfernten tropischen und subtropischen Gegenden hierher und sorgen für Nährstoffreichtum, der weitere Meeresbewohner anlockt.

Die Temperaturunterschiede unter Wasser spielen ebenso eine Rolle und sorgen für ideale Lebensräume verschiedener Spezies. An der Meeresoberfläche ist es bekanntlich grundsätzlich wärmer und je tiefer man vordringt, desto kälter ist es.

Rochenzeit ...

Schmetterlingsrochen zählen zu den Meeresbewohnern, die sich im kanarischen Gewässer wohlfühlen und landläufig als „Mantelina“ bezeichnet werden. Leider sind diese anmutigen Lebewesen (zool. Gymnura Altavela) stark bedroht2).

Die fünf Hauptgründe für die Gefährdung sind die gestörte bzw. langsame Reproduktion, die Überfischung, der Verlust des natürlichen Lebensraums, der Klimawandel und die Jagd.

Im Jahr 2017 startete die Save Our Seas Foundation mit Sitz in Genf das philanthropische Projekt „Rays of Paradise“ mit dem Ziel charismatische und gefährdete Spezies zu schützen, im Besonderen Haie und Rochen.

Lebensraum in Küstennähe

Im Sommer bringen die Weibchen nach einer 6-monatigen Tragezeit 4 bis 7 Jungtiere zur Welt, sie sind also lebendgebärend. Ihren Lebensraum haben die Schmetterlingsrochen vor allem in küstennahen, sandigen bzw. schlammigen Gegenden mit bis zu 100 m Meerrestiefe. Schmetterlingsrochen leben in Schwimmverbänden von bis zu 90 Individuen. Gegenwärtig gibt es vier Zonen auf Gran Canaria, zwei auf Teneriffa und auf Lanzarote. Auf letzterem Eiland herrschen hervorragende Lebensbedingungen vor, weshalb Dutzende jeweils am Playa Chica, Puerto del Carmen und in La Tiñosa gesichtet werden können - besonders von Juni bis Oktober. Ansonsten bekommt man sie seltener zu Gesicht, denn sie sind nachtaktiv und dann auf Nahrungssuche. Zudem sind sie Meister der Deckung.

Auf den ersten Blick wirken die Tiere wie schwebende Dreiecke unter Wasser, denn nahtlos geht der flache Körper in die Schwimmflossen über und bildet eine Einheit, die sich in sanften schwebenden Bewegungen ihren Weg durch das Wasser sucht. Sie beeindrucken auch mit ihrer über 2 m langen Spannweite. Mit ihrer gepunkteten Haut sind sie mitunter optisch schwer auszumachen. Ihre Ernährung besteht hauptsächlich aus Krustentieren, Weichtieren und Muscheln.

Schmetterlingsrochen sind harmlos und friedfertig und haben im Vergleich zu artverwandten Spezies einen sehr kurzen Stachel. Diesen würden Sie nur zur Verteidigung einsetzen, was schmerzlich in Erfahrung gebracht werden könnte, wenn man versehentlich auf sie tritt. Ein giftiger Schwanzflossenstachel kann vorhanden sein oder fehlen. Sicherheitshalber sollte man, falls man in der Laichzone in einen Schwarm gerät, die Beine beim Gehen nicht anheben sondern sich im Sand/Schlamm vorsichtig schlürfend vorwärts bewegen und ihre Zonen respektieren.

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Verweise

1)Viva Canarias Nr. 154 vom 4.8.2019 „Meerengel - die letzte Bastion in kanarischem Gewässer“

2)Verbot des Fischens, Gefangennehmens, Transportierens der Meerengel und Rochen gemäß EU Verordnung 40/2013 und die Verordnung ARM/2689/2009 - siehe BOE-A-2009-15857 vom 5. Oktober 2009.