Black Friday, Cyber Monday, X-Mas Specials, die Handelsmaschinerie läuft besonders zu Weihnachten auf Hochtouren. In dieser Zeit klingeln die Kassen, doch nicht immer läuft alles rund. Kennen Sie Ihre Rechte als Käufer? Wir haben aus „spanischer Sicht“ die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Ihre Konsumentenrechte im Überblick
- Sie haben ein Recht auf eine Rechnung bzw. auf einen ordentlichen Kassabon und als Kunde sind Sie sogar verpflichtet, für Ihre Einkäufe diese zu haben. Sie benötigen diese auch für eventuelle Reklamationen oder Umtausch. Verlangen Sie ggfs. danach. Eine „Factura“ muss auf dem Beleg angeführt sein mit Steuernummer und Daten des Verkäufers sowie Datum und Produkt!
- Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre ab Kaufdatum bzw. Lieferdatum oder ein Jahr bei gebrauchten Artikeln, es sei denn Sie haben dieses als Privatperson von einer Privatperson erworben (in diesem Fall nur sechs Monate, z. B. für ein gebrauchtes Auto).
- Sofern nicht anders angegeben, ist der Verkäufer nicht verpflichtet Produkte umzutauschen bzw. das Geld zu erstatten. Gesetzlich besteht lediglich die Verpflichtung das Produkt umzutauschen. Die großen Ketten allerdings (z. B. Zara, H&M, Mango etc.) bieten ihren Kunden sehr großzügige Umtauschfristen von bis zu drei Wochen an. Fragen Sie vor dem Bezahlen hinsichtlich der Konditionen nach (Anm.: am besten Sie notieren sich das auf dem Ticket, um keine Frist zu versäumen).
- Für Käufe von Elektronikartikel und Haushaltsprodukten empfiehlt es sich eine gestempelte Garantiebescheinigung einzufordern.
- Beim Erwerb von Produkten mit versteckten Mängeln oder Defekten (die Sie also beim Kauf nicht sehen konnten) besteht der Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung des Geldes. Die Rückerstattung müssen Sie allerdings binnen zwei Monaten ab dem Zeitpunkt der Feststellung des Schadens schriftlich reklamieren. Reparaturen müssen innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgen.
Ihre Rechte im Schlussverkauf „Rebajas“
(update am 27. Juli 2023)
Reduzierte Preise im Schlussverkauf entheben die Geschäfte nicht von ihren sonstigen Verpflichtungen gegenüber Konsumenten. Hier fassen wir auf Basis der Empfehlungen des Kanarischen Konsumentenschutzes (OMIC) kurz zusammen.
• Bei reduzierter Ware handelt es sich um jene aus dem regulären Sortiment eines Geschäfts, die preislich herabgesetzt wurden. Diese darf weder beschädigt, verdorben, veraltet, aus der Mode noch in anderer Weise von der Qualität oder Garantieleistung minderwertig sein.
• Reduzierte Ware des Schlussverkaufs muss zuvor mindestens einen Monat lang regulär im Geschäft zum Verkauf angeboten worden sein.
• Es ist verboten, dass Geschäfte eigens Waren für den Schlussverkauf erwerben, um diese als reduziert anzubieten.
• Es müssen sowohl der reguläre als auch der reduzierte Preis ausgewiesen sein. Wenn eine Reihe von Artikeln ersichtlich zusammengehören (z. B. auf Kleiderständern) reicht eine allgemeine Ankündigung der gewährten Rabatte für diese Serie und müssen nicht einzeln auf den Produkten angegeben werden.
• Der Start und das Ende des Schlussverkaufs muss sichtbar im Geschäft auf einer Infotafel angebracht werden. Der Zeitraum der „Rebajas“ darf eine Woche nicht unterschreiten bzw. zwei Monate überschreiten.
• Im Schlussverkauf dürfen die Geschäfte für die reduzierten Waren keine parallelen Rabattaktionen anbieten.
• Das Geschäft muss über genügend identische Produkte bzw. Waren verfügen, um der Öffentlichkeit dieselben, versprochenen Konditionen zu offerieren.
• Während des Schlussverkaufs müssen die Geschäfte dieselbe Rückgabe- und Umtauschpolitik wie während des restlichen Jahres bieten. Wenn Rückgaben nur für defekte Produkte erlaubt sind, dann bleibt dies auch so während dem Schlussverkauf. Gleiches gilt bei Rückgaben im Austausch gegen Gutscheine.
Werden Waren zurückgegeben, die vor dem Schlussverkauf erworben wurden, dann gilt der ursprüngliche und nicht der reduzierte Kaufpreis.
Produktgarantie: Die Geschäfte müssen auch für reduzierte Ware aus dem Schlussverkauf dieselben Garantiebedingungen erfüllen, wie zur regulären Zeit im restlichen Jahr.
Zahlungsart: Die Geschäfte müssen im Schlussverkauf dieselben Zahlungsarten akzeptieren, die sie regulär anbieten. Ergo: Falls Kreditkartenzahlungen üblicherweise akzeptiert werden, müssen diese auch bei Zahlungen für reduzierte Waren angenommen werden. Ausgenommen sind nur jene, die ausdrücklich davon ausgenommen sind oder ein Aufschlag für das Agio bei Kartenzahlungen eingehoben wird.
Tipps für Online-Käufe
• nur auf sicheren Webseiten kaufen. Diese erkennt man an der URL-Adresse. Das „s“ hinter dem http kennzeichnet, dass die Zahlung mittels eines sicheren Servers abgewickelt wird (https://)
• Achten Sie auf die Seriösität der Anbieter bzw. lassen Sie Vorsicht walten bei unbekannten Anbietern oder, wenn diese kein Impressum haben (Kontakt, Haftungs- und Datenschutzerklärung, Widerrufsrecht etc.
• Geben Sie ihre Passworte niemals an Dritte weiter und verwenden Sie unterschiedliche Passwörter für unterschiedliche Anbieter
• Verwenden Sie sichere Zahlungsmethoden (Zahlungen über renommierte Treuhandservices, wie z. B. PayPal. Zahlen Sie niemals mittels Bargeldtransferservice, sicher wäre beispielsweise per Rechnung)
• Überprüfen Sie ggfs., ob es gegen diese Anbieter bereits Beschwerden im Internet gibt. Einfach mit dem Namen oder der Webadresse des Unternehmens im Google suchen
• Achten Sie immer auf die Absenderadresse bei Emails, um sich vor gefälschten Phishing Emails zu schützen (Domaine muss mit dem Unternehmen übereinstimmen – ggfs. die Absender Emailadresse im Google eingeben und sie erhalten sofort Information, ob es sich um unseriöse oder illegale Geschäftsgebarungen handelt! Seriöse Unternehmen werden niemals Daten, wie Passworte oder Kreditkarteninformation über eine Email anfordern!)
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Siehe auch Tipps für verantwortungsvollen Konsumenten vom OMIC