Einige Passagen der Änderungen im spanischen Strafgesetzbuch, die am 3. März 2019 in Kraft getreten sind, betrafen Vergehen im Straßenverkehr:
• Fahrerflucht ist nunmehr ein Strafdelikt und wird mit einer Gefängnisstrafe von vier bis sechs Monaten bestraft, je nach schwere des Verkehrsunfalls
• Wer Unfälle aufgrund grober Fahrlässigkeit verursacht, der muss mit sechs Jahren Gefängnis rechnen bzw. bis zu neun Jahren, wenn es mehr als einen Unfalltoten gibt.
• Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder mit extrem überhöhter Geschwindigkeit wird nunmehr als schweres Vergehen gewertet.
• Fahrzeuge mit drei Rädern dürfen nicht schneller als 70 km/h fahren und ausschließlich auf Straßen, wo es erlaubt ist (konventionelle Straßen und am Seitenstreifen, sofern vorhanden)
• Fahrräder und Mofas dürfen weder auf Autobahnen noch auf Schnellstraßen fahren, es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 45 km/h und der Radfahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein und verpflichtend einen Fahrradhelm tragen.
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Siehe auch
Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung 2022
Persönliche Mobilität: Tret-/Trittroller, Scooter - neue Straßenverkehrsregeln
Neue Geschwindigkeitslimits im Stadtgebiet ab 2021 - Spanien
Neues im Straßenverkehr: Warnlichter anstelle Warndreiecke ab 1. Juli 2021
Verhaltensregeln gegenüber Radfahrern im Verkehr
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Verweise
1)Neues Straßenverkehrsgesetz (Ley sobre Tráfico, Circulación de Vehículo) vom 21.12.2021, in Kraft gesetzt am 21.3.2022 - bezugnehmend auf die Erstfassung vom 31.10.2015, in Kraft gesetzt am 31.1.2016 mit BOE-A-2012-11722. Im Link finden Sie diesen neuen Gesetzestext im Originalwortlaut mit gekennzeichneten Ergänzungen und Änderungen. - https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2015-11722
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Hinweis
*Geldstrafen können in bestimmten Fällen nach oben korrigiert werden, z. B. bei WiederholungstäterInnen.
**Diese Verstöße können auch als Straftaten angesehen werden.
(2)kann auch zu einem Delikt werden
Quelle: DGT Revista Nr. 261, Seite 19
Alkohollimits
Artikel 20 des Gesetzes 18/2021 vom 20. Dezember über den Verkehr, den Verkehr von Kraftfahrzeugen und die Straßenverkehrssicherheit. BOE vom 21. Dezember 2021.