Mit 2. Januar 2021 wird in der spanischen Straßenverkehrsordnung der Roller behandelt. Man darf mit ihm zwischen 6 und 25 km/h fahren, jedoch nicht auf Gehsteigen. Ebenso verboten ist das Fahren auf Autobahnen, Stadtautobahnen, in Stadttunneln und auf Überquerungen.
Als Roller (VMP) werden jene Fortbewegungsmittel betrachtet, die über ein oder mehr Räder verfügen und zum Lenken durch eine Person vorgesehen sind. Diese VMP müssen sich an die Straßenverkehrsordnung in Spanien halten, so wie FahrzeuglenkerInnen von Personenkraftwagen oder Motorrädern. Die Einschränkungen hinsichtlich Alkohol und Drogen sind ebenfalls zu befolgen.
Demnächst wird die Verkehrsdirektion (DGT) die genauen Anforderungen hinsichtlich einer Art Fahrerlaubnis und technischen Spezifikationen definieren. Dieses wird in zwei Jahren nach der Veröffentlichung der Verordnung für alle RollerfahrerInnen erforderlich sein. Pere Navarro, der Generaldirektor der Verkehrsdirektion kündigte an, dass dies ein erster Schritt sei und weitere Themen, wie z. B. Mindestalter der LenkerInnen, die Verwendung von Schutzhelmen, Reflektoren etc., noch auszuarbeiten seien.