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J M upload 29.03.2023, Viva Edition 198 | Print article

Verkehrsstrafen Benachrichtigungen nur noch elektronisch

Achtung: Seit 1. November 2022 verständigt die Verkehrsdirektion Spanien (DGT Dirección General de Tráfico) juristische Personen über Strafen ausschließlich auf elektronischem Weg. Unternehmen mit angemeldeten Firmenwägen sind also verpflichtet, sich elektronisch auf der Plattform DEV (Dirección Electrónica Vial) mit einer gültigen Emailadresse oder Telefonnummer zu registrieren, damit etwaige Verkehrsstrafen zugestellt werden können. Es erfolgen keine Zustellungen mehr per Post. Privatpersonen können diesen Service nutzen, müssen aber nicht. Mehr Infos: 060 und www.dgt.es