Ausgabe Nr.
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J M upload 29.02.2024, Viva Edition 209 | Print article

Warnleuchten: Novelle der Straßenverkehrsverordnung

Ab 1. Januar 2026 sind bei Unfällen nur noch Warnleuchten anstelle von Warndreiecken erlaubt und zwar nur jene, die zertifiziert sind und mit dem V-16 Signal, zur Übermittlung des Standorts bzw. der automatischen Übermittlung der Geokoordinaten an die Verkehrsdirektion DGT 3.0 bei Aktivierung, ausgestattet sind. Spanien ist damit Europas Pionier und meldete am 23. Dezember 2023 die IT-Plattform als operativ. Gesetzlich festgelegt ist ebenfalls, dass dieses Service für mindestens 12 Jahre aktiv sein muss und keinerlei zusätzliche Servicegebühren verrechnet werden dürfen. Ziel dieses Gesetzes ist es, das Unfallrisiko, das sich bei Pannen oder Unfällen auf den Straßen durch das manuelle Aufstellen der Warndreiecke ergibt, zu minimieren und die Sichtbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer durch diese deutlich sichtbaren Blinkleuchten zu erhöhen. 

Wie bereits berichtet, ist seit vergangenem Juli 2023 das Mitführen eines Warndreiecks in einem PKW gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben und können durch Warnleuchten ersetzt werden. Der erste Sektor, der mit diesem IT-System für den Empfang von V-16 Signalen der Notfallleuchten ausgestattet wird, sind die Abschleppdienste. 

Die Verkehrsdirektion DGT hat nun die Liste der zertifizierten Marken und Modellen der Warnleuchten publiziert. (siehe QR-Code) oder Internet

https://www.dgt.es/muevete-con-seguridad/tecnologia-e-innovacion-en-carretera/Dispositivos-de-presenalizacion-V16/