Die Besteuerung des Eigentums, sei es von ländlichen oder städtischen Immobilien, wird in Spanien IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) genannt.
Diese spanische Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben und ist im Gesetz „Ley Reguladora de Haciendas Locales, 2/2004 - Artikel 60 bis 77“ geregelt. Sie fällt an, unabhängig davon, ob es sich um eine Immobilie in der Stadt oder am Land handelt - und zwar für:
• Eigentum (Propiedad)
• Nutznießung (Usofructo)
• Verwaltungskonzession (Concesión Administrativa)
• Grundstücksrecht (Derecho Real de Superficie)
Wie hoch ist die Grundsteuer?
Die Höhe der Grundsteuer in Spanien wird auf Basis des Katasterwerts (valor catastral), nicht zu verwechseln mit dem Referenzkatasterwert RKW1), ermittelt. Der Steuersatz variiert landesweit zwischen 0,4 und 1,1 Prozent.
Eingehoben wird die IBI von der jeweiligen Gemeinde (Ayuntamiento), wo sich die Immobilie befindet.
Einige Gemeinden haben vor dem Hintergrund der allgemeinen schlechten wirtschaftlichen Situation (Inflation, Treibstoffpreise etc.) die IBI deutlich gesenkt.
Beispiel: IBI Urbano y Rústico 2022
• 0,60 % San Bartolomé de Tirajana
• 0,67 % Las Palmas de Gran Canaria
• 0,64 % Gemeinde Mogán
• 0,50 % Telde (urbano) bzw. 0,30 % suelo rústico
Entrichtet werden muss die IBI normalerweise jährlich. Gemeinden können allerdings auch eine halbjährliche Zahlung einräumen. Wer jedoch säumig ist, muss mit einem Strafaufschlag von bis zu 20 Prozent rechnen bzw. es könnte sogar zu einer Pfändung der Immobilie führen.
Befreit für die Zahlung der IBI Steuer sind einige Ausnahmen gesetzlich geregelt, wie z. B. das Rote Kreuz, die katholische Kirchengemeinschaft und anerkannte nicht-katholische Religionsgemeinschaften, staatliche Flächen, die der Landesverteidigung oder Sicherheit dienen sowie der Bildung.
Hinweis: Die erste Rate war am 26. Juli 2023 fällig und die zweite Rate der IBI, die Müllgebühren sowie die IAE sind bis zum 30. November 2023 zu zahlen. Auch in Las Palmas de Gran Canaria fällt die IBI zu o. a. Stichtagen halbjährlich an.
Steuerkalender San Bartolomé de Tirajana für 2023
Diesen finden Sie über den QR-Code oder unter nachfolgendem Link:
https://www.emursa.es/portal/literal.do?opc_id=10005&ent_id=1&idioma=1
Häufige Fragen & Antworten
Wie zahle ich die IBI Steuer? Sie müssen eine Kopie des vollständigen Dokuments, das den Änderungsgrund darstellt (notarielle öffentliche Urkunde „Escritura“, private Urkunde, Gerichtsbeschluss o. ä.) zusammen mit folgenden Unterlagen beim Rathaus in der Abteilung „Departamentos de Rentas“ einreichen.
1. Kopie der NIE bzw. NIF des neuen Eigentümers bzw. des Verkäufers (je nachdem, welcher Antrag)
2. Kopie der Quittung des gegenständlichen Katasterwerts
Wer muss nun die IBI zahlen? Der 1. Januar ist der Stichtag für die Ermittlung der Zahlungspflichtigen für die IBI, also jene Eigentümer, die an diesem Tag formal die Eigentümer dieser Immobilie waren.
Mehrere Immobilieneigentümer?
Gibt es mehrere eingetragene EigentümerInnen der Immobilie, dann ist jeder einzelne zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Um nicht doppelt zu zahlen, muss ein Antrag zur Teilung der IBI zur solidarischen Zahlung im Rathaus beantragt werden.
Ehepaare in Gütergemeinschaft?
Beide Ehegatten sind gleichermaßen zur Zahlung der vollen IBI-Steuer verpflichtet.
IBI Schulden! Nicht bezahlte IBI-Steuer verjähren nicht und zudem könnten Strafaufschäge anfallen. Wenn ein laufendes Verfahren wegen nicht bezahlter Grundsteuer vorhanden ist, dann können zusätzliche Kosten (z. B. Gerichtskosten) anfallen.
Zudem kann ein neuer Eigentümer einer Immobilie verpflichtet werden, die offenen bzw. nicht bezahlten IBI-Steuern des Vorbesitzers zu zahlen. Daher ist es wichtig, vor dem Kauf einer Immobilie sicherzustellen, ob und welche Schulden möglicherweise vorliegen.
Weitere generell anfallende Kosten/Steuern Immobilienbesitzer
• Abfallgebühren (tasa de recogida de basuras domésticas)
• Gartenabfälle (basura de jardines), nur in einigen Gemeinden und nur für bestimmte Immobilien
• Einkommenssteuer I.A.E. (Impuesto sobre Actividades Económicas)
• Wasserversorgung (suministro de agua)
• Stromversorgung (suministro eléctrico)
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Verweise:
1)Viva Canarias Nr. 185 - Immobilienerwerb und der neue Referenz-Katasterwert; Änderung Berechnung der Grunderwerbsteuer mit 1. Januar 2022
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