Ausgabe Nr.
Ausgabe Nr.
J M upload 05.12.2020, | Print article

Weitere Verschärfungen für Teneriffa ab 5. Dezember 2020

Viva Canarias Online 05.12.2020 | Die Kanarischen Inseln konnten aufgrund der vergleichsweise guten epidemiologischen Situation vor anderen Regionen in Spanien in die Deeskalationsphase 'neue Normalität' eintreten. Leider wurden durch die nachhaltend hohen täglichen Fallzahlen auf Teneriffa, trotz der bereits Mitte Oktober in Kraft gesetzten Verschärfungen, am 4. Dezember weitere Restriktionen beschlossen. Die 7-Tage Inzidenz auf Teneriffa hat den Schwellwert „hoch“ gemäß dem geltenden Ampelsystem erreicht (siehe Viva Canarias Covid-19 wöchentliche Analysen - Coronavirus Fallzahlen 4. Dezember 2020 ).

Somit wurden am 4. Dezember abermals für die Insel Teneriffa für die nächsten14 Tage Einschränkungen beschlossen (Achtung: Am 10.12.2020 wurde beschlossen, die gegenständliche Verordnung um eine Woche zu verlängern) - Achtung: Es trat eine weitere Verschärfung in Kraft - Noch strengere Maßnahmen für Teneriffa ab 18. Dezember .

• Die Maßnahmen gelten für die Insel Teneriffa für 15 Tage ab Veröffentlichung im kanarischen Amtsanzeiger BOC (Boletín Oficial Canarias Nr. BOC-A-2020-249-4754 vom 5.12.2020 – siehe Anhang). 

• Bewegungsfreiheit: Ab 5. Dezember gilt für eine Woche ein nächtliches Ausgehverbot in der Zeit (nun geändert) von 22.00 bis 6.00 Uhr. Ausnahmen gelten nur in essenziellen Fällen gemäß Artikel 5 des Königlichen Dekrets 926/2020 vom 25. Oktober. Das sind:

a. Erwerb von Medikamenten, Hygieneprodukten oder anderen Produkten des Primärbedarfs
b. Arbeit in Gesundheitszentren
c. Arbeit in Veterinäreinrichtungen (Notfall)
d. Arbeit, Professionelle Dienstleister, Unternehmer, Institutionen
e. Rückkehr zum gewöhnlichen Wohnort (für die hier aufgezählten Tätigkeiten)
f. Arbeit in Seniorenheimen, Heimen für Menschen mit Behinderungen oder Pflege von vulnerablen Personen
g. Höhere Gewalt, Notfälle (genehmigt/nachweisbar)
h. Jede andere genehmigte Aktivität
i. Tankstellenbesuch, falls es zur Ausführung der hier aufgeführten Tätigkeiten erforderlich ist.

• Alle nicht essenziellen Lokale müssen ab 23.00 Uhr schließen.

• In der Gastronomie dürfen max. 4 Personen je Tisch bzw. Tischgruppe unter Einhaltung von 2 Meter Sicherheitsabstand zum nächsten Tisch bzw. Tischgruppe verweilen (nicht wie bisher 6 Personen). Ebenfalls auf 4 Personen werden alle sozialen Treffen in privaten und öffentlichen Plätzen, in geschlossenen Räumlichkeiten oder im Freien, auf 4 Personen limitiert. Nur an den Hauptfeiertagen (24., 25. und 31. Dezember 2020 sowie am 1. und 6. Janaur) dürfen Familienfeierlichkeiten 6 Personen nicht überschreiten, außer, es handelt sich um Personen aus einem Familienverbund innerhalb eines Haushalts. Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen.

• Die nächstliche Ausgangssperre gilt von 22.00 Uhr bis um 6.00 Uhr morgens (außer am Weihnachtsabend und am 31. Dezember 2020 - hier gilt 0.30 bis 6.00 Uhr).

• Rauchverbot in allen Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen, Lokalen, Hotels, Restaurants einschließlich der Terrassen.

• Verbot von Alkoholverkauf und -konsum im öffentlichen Raum 

• Das Forum von allen Lokalen, Geschäftsräumlichkeiten (kommerziell sowie nicht kommerziell) wird auf 33 % reduziert bzw. bei Gesundheitseinrichtungen auf 50 %.

• Das Forum in Kultureinrichtungen (Theater, Kino, Auditorien und ähnliche Einrichtungen) wird auf 33 % festgelegt bzw. im Freien auf 50 % und der Ausschank und Konsum von Getränken und Speisen ist untersagt.

• Museen, Ausstellungsräumlichkeiten, Sehenswürdigkeiten und ander Kultureinrichtungen dürfen max. zu 33 % belegt werden.

• Gruppenaktivitäten werden auf max. 4 Personen limitiert.

Sport in Sportzentren und -Einrichtungen (in Gebäuden) sowie die Ausübung von Hobby-Sport wird eingeschränkt. Vereinssport wird für die nächsten 15 Tage untersagt. Professioneller Sport darf nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit höchsten 25 Teilnehmern erfolgen.