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Covid-19: Die 'neue Reisefreiheit' - Tourismus mit Quarantäne? Ein Vergleich

Viva Canarias Online 13.05.2020 | Derzeit hat jedes Land der Welt eigene Strategien im Krisenmanagement und damit verbunden des managens der Grenzübertritte, ein kaum durchschaubarer Flickenteppich - auch innerhalb der EU. Manche Länder haben Kontrollen, manche nicht. Deutschland hat die Binnengrenzkontrollen mit der Schweiz, Österreich und Frankreich bis 15. Juni 2020 verlängert (Innenminister Seehofer vom 13.5.2020) und stellt in Aussicht, dass ab dann diese aufgehoben werden in Abhängigkeit der Entwicklungen. Jene mit Luxemburg werden voraussichtlich ab 15. Mai 2020 die Grenzkontrollen auslaufen und gleiches könnte für Dänemark zutreffen. Auch Österreich führt seit einiger Zeit Gespräche u. a. mit Kroatien samt Durchfahrtskorridor für Slowenien und voraussichtlich ab 15. Juni 2020 werden die Grenzen zu Deutschland vollständig geöffnet, sofern das die Infektionssituation ähnlich gut bleibt in beiden Ländern (Sebastian Kurz bei der Pressekonferenz am 13.5.2020).

Flugverkehr für Tourismus essenziell

Der Tourismus erwirtschaftet alleine im EU Raum in etwa 10 % des PIP und daher sind die Bestrebungen besonders jener Länder, wo dieser Anteil noch viel höher liegt nachvollziehbar. Griechenland, Kroatien und Portugal aktivieren ihre Flughäfen schon Mitte Juni, um noch einen Teil des Sommertourismus zu retten. Daher will die EU laut Monique Pariat, die Generaldirektorin der Innenabteilung der Kommission, heute noch „Leitlinien zur schrittweisen allmählichen Aufhebung“ vorstellen.

Spanien ist mit über 269.000 am Coronavirus identifizierten Personen und 26.920 Toten ein Land, das besonders hart getroffen wurde. In Anbetracht der Tragweite der Ausbreitung sind die Forderungen beispielsweise der Autonomen Region der Kanaren, die seit Wochen Steigerungsraten von unter 1 Prozent aufweist und auf drei Inseln seit über einem Monat überhaupt keinen einzigen neuen Fall registriert hat, strenge Maßnahmen für die Einreise implementiert. Wie berichtet, bat Torres die Flugkapazitäten nur schrittweise zu erhöhen und strengste gesundheitstechnische Schutzmaßnahmen zu verfolgen. Die Bedingungen des Flugverkehrs der Autonomen Region der Kanaren gemäß Artikel 2 der Verordnung TMA/400/2020 vom 9. Mai, veröffentlicht im Dekret BOA-A-2020-4912, die am 11. Mai in Kraft trat, regelt u. a. ganz klar, dass maximal 50 % der Kapazität in einer Maschine ausgelastet werden darf.

In sozialen Medien wurden diese heftig diskutiert, denn damit scheint die Hoffnung im Sommer erste Urlauber auf den Archipel einreisen zu lassen (wir berichteten) obsolet, während Griechenland und Kroatien ihre Grenzen für Sommerurlauber unter Wahrung der höchst möglichen Sicherheitsbestimmungen wieder öffnen werden. Die Angst, sich das Virus sich von Spaniern des Festlands 'zu importieren' ist weit größer als die vom Ausland.

Eklat: Flug IB3838 von Madrid nach Gran Canaria sorgte für Empörung, bei der Bevölkerung wie bei den regionalen Behörden, da die Maschine fast zur Gänze belegt war und die Beschwerden der Passagiere über die Fehlenden Sicherheitsabstände ignoriert wurden.

Reisefreiheit im Vergleich

Bis 14. Juni gilt eine weltweite Reisewarnung und viele Länder haben ihre Grenzen komplett dicht gemacht und man kann nur unter strengen Auflagen und meist bei triftigen Gründen einreisen. Wer verreisen muss, der sollte sich beim Auswärtigen Amt unbedingt über die jeweiligen Bestimmungen der Landes informieren. 

Spanien hat mit Verordnung SND/403/2020 vom 11. Mai, veröffentlicht im Amtsblatt BOE-A-2020-4932, welche die Quarantänebestimmungen für alle aus dem Ausland einreisende Personen definiert. Zu streng? Wir haben uns vergleichsweise die Bestimmungen in einigen Ländern angesehen, die traditionell beliebte Urlaubsdestinationen der Deutschen sind.

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Siehe auch:

Covid-19: Quarantänebestimmungen für Einreisende aus dem Ausland ab 15. Mai 2020

Covid-19: WTO unterstützt Pilotprojekt: Erste Touristen im Juli? Hi+Card

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Der „neue Tourismus“ - Die Chance für die Kanaren?